Die Hausordnung in der WEG

In einer Eigentümergemeinschaft ist eine Hausordnung ein wichtiger Bestandteil des Zusammenlebens. Eine gut durchdachte und umgesetzte Hausordnung kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und ein angenehmes Wohnklima zu schaffen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie eine Hausordnung in einer Eigentümergemeinschaft zustande kommt und welche gesetzlichen Regelungen hierbei zu beachten sind.

Inhalte einer Hausordnung

Eine Hausordnung kann verschiedene Regelungen enthalten, die das Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft regeln sollen. Zu den typischen Inhalten gehören beispielsweise Regelungen über die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen wie Waschküchen, Fahrradstellplätze oder Spielplätze. Auch Ruhezeiten, das Abstellen von Müll und die Reinigung von gemeinschaftlichen Flächen wie Fluren oder Treppenhäusern können geregelt werden. Ebenfalls können Regelungen über das Anbringen von Blumenkästen oder Schildern an der Fassade oder dem Balkon, das Halten von Haustieren oder das Durchführen von Renovierungsarbeiten in den Wohnungen in der Hausordnung enthalten sein. Die genauen Inhalte hängen jedoch von den Bedürfnissen und Anforderungen der Eigentümergemeinschaft ab und werden daher von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Eigentümern – wenn vorhanden oft mit dem Beirat – und der Eigentümerversammlung erarbeitet.

Zustandekommen der Hausordnung

Die Hausordnung wird in der Regel in einer Eigentümerversammlung beschlossen. Hierbei müssen bestimmte formelle Anforderungen eingehalten werden, die im neuen Wohneigentumsgesetz (WEG) geregelt sind. Die Hausordnung wird von den Eigentümern in der Eigentümerversammlung beschlossen. Dabei ist zu beachten, dass auch Eigentümer, die gegen den Beschluss gestimmt haben oder sich der Stimme enthalten haben, an die Beschlussfassung gebunden sind, sofern diese formell korrekt zustande gekommen ist. Auch sollten in der Einladung zur Eigentümerversammlung die Tagesordnungspunkte klar benannt und die zur Abstimmung anstehenden Regelungen in der Hausordnung deutlich dargestellt werden, damit sich alle Eigentümer im Vorfeld darüber informieren und eine Meinung bilden können. So kann eine möglichst umfassende und demokratische Entscheidung getroffen werden.

Einzelne oder alle Gebrauchs- und Verhaltensregelungen können nach §19 WEG meist mit einfacher Mehrheit geändert, aufgehoben oder ergänzt werden. In der Gemeinschaftsordnung kann jedoch festgelegt sein, dass Änderungen der Hausordnung eine andere Mehrheit, z.B. eine 2/3-Mehrheit, benötigt. Eine nur mit einfacher, aber geringerer als in der Gemeinschaftsordnung geforderten Mehrheit beschlossene Hausordnung wäre dann anfechtbar.